Ab dem 22.11.2022 sind auch wir gesetzlich an die neue GOT für Tierärzte gebunden. Die Abrechnung erfolgt direkt im Anschluss der Untersuchung bzw. Behandlung oder Operation und richtet sich nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben sind wir verpflichtet, am Wochenende und an Feiertagen einen Aufschlag zu berechnen. Am Wochenende berechnen wir somit den 2-fachen GOT Satz und am Sonntag zusätzlich die gesetzlich vorgeschriebene Notdienstgebühr von 50 EUR (netto) pro Patient.
Für jede Behandlung wird von uns eine detaillierte Rechnung erstellt, aus der die Einzelposten der Behandlung hervorgehen. Sie haben die Möglichkeit, entweder bar oder mit EC-Karte zu zahlen.
Wir arbeiten mit der AGILA-Tierkrankenversicherung zusammen. Die entstehenden Kosten bei Versicherten der AGILA (Tierkrankenschutz, Tierkrankenschutz Exklusiv und OP-Krankenschutz) rechnen wir direkt mit der AGILA ab.
Auf Wunsch rechnen wir auch mit der Uelzener OP-Schutz Versicherung direkt ab. Die Tierhalter müssen so nicht die entstandenen Kosten vorstrecken.
Mittwochs ist künftig kein Aktions-Impftag mehr.
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„Mehr Tiere impfen,
das einzelne Tier so häufig wie nötig!“ (StIKo Vet 2016)